Unser Leistungsprofil für Sie
Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:
Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentumsgesetz-Verwaltung)
Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.
Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.
Die Aufgaben sind unter anderem:
Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren. Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei ein.
Sie haben noch Fragen, dann setzen sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir werden Ihnen dann gerne Auskunft geben.