Unser Leistungsprofil für Sie

  • Abschluß von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers

  • Mietinkasso: treuhänderische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen ggü. dem Mieter

  • Bearbeitung bei Mieterwechsel (Abnahme, Übergabe der Wohnung, Erteilung von Reparaturaufträgen)

  • Neuvermietung von leerstehenden bzw. gekündigten Wohnungen

  • Mieterhöhungsverlangen – gemäß des gesetzlichen Möglichkeiten – durchzusetzen

  • Forderungsdurchsetzung aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen

  • Jahres- und Einzelabrechnungen für Mieter und Eigentümer

  • Gesamte Abwicklung mit Behörden, soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer

  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen Ihr Haus betreffend

  • Einstellung von zusätzlichen Dienstleistungen (Hausmeister und dgl.)

Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:

  • Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)

  • Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen

  • Abschluss von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

  • Die Konditionen sind frei verhandelbar.

Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentumsgesetz-Verwaltung)

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.

Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.

Die Aufgaben sind unter anderem:

  • Die Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung

  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung

  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes

  • Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.

  • Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit
  • Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft

  • Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind

  • Abschluss und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch eine Eigentümerversammlung beschlossen wurden

Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren. Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei ein.

Sie haben noch Fragen, dann setzen sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir werden Ihnen dann gerne Auskunft geben.

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen  mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung!